Was ist rechtliche 

Betreuung?


Jede*r kann durch eine Behinderung, einen Unfall, eine psychische Erkrankung, eine geistige Einschränkung  oder im Alter in eine Situation geraten, in der er/sie seine/ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) eigenständig regeln kann.

Rechtliche Betreuung dient der Unterstützung und dem Schutz dieser Menschen. Dabei steht die Selbstbestimmung der Klient*innen im Fokus. Rechtliche Betreuung versteht sich als Unterstützungsprozess und Hilfe zur Teilhabe.


Wie kommt es zu einer rechtlichen Betreuung?

Oft wird eine gesetzliche Betreuung durch Angehörige, Ärzte und Krankenhäuser angeregt, die eine gewisse Überforderung im Alltag oder eine Krankheit feststellen, die die Regelung der eigenen Angelegenheiten unmöglich macht. Diese informieren dann die kommunale Betreuungsbehörde oder das Betreuungsgericht.

 Daraufhin wird vom Gericht ein*e psychiatrische*r Gutachter*in hinzugezogen und der Betreuungsbedarf wird festgestellt. 

Die Betreuung wird anschließend auf Basis dieses Gutachtens von einem Richter oder einer Richterin des Betreuungsgerichts beschlossen und beurkundet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Entmündigung. 



Was darf ein*e rechtliche*r Betreuer*in?

Mit der Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 wurden die Wünsche der Betreuten mehr in den Fokus gestellt, das heißt, gesetzliche Betreuer*innen sind verpflichtet, die Wünsche der Betreuten zu berücksichtigen, sofern sie realisierbar sind. Der/die rechtliche Betreuer*in hat die Aufgabe, die Interessen der Betreuten als gesetzlicher Vertreter wahrzunehmen und sie im Rahmen der vom Gericht angeordneten Aufgabenkreise zu vertreten. Hierbei hat der/die Betreuer*in  die subjektiven Wünsche der Betreuten zu berücksichtigen.

Wer trägt die Kosten? 

Die Kosten für die Betreuung werden durch monatliche Pauschalen vom Betreuungsgericht erstattet, sofern der/die Betreute nicht vermögend ist.

Dauer der Betreuung und Aufgabenbereiche

Je nach Beschluss des Gerichts übernimmt und organisiert der/die gesetzliche Betreuer*in die Aufgabenbereiche in der Regel für 7 Jahre. Die Betreuten können aber die Aufhebung der Betreuung oder einen Betreuerwechsel beantragen.

Aufgabenbereiche:

Gesundheit  (z.B. medizinische Maßnahmen, Rente und Pflege)

Wohnen  (z.B. Wohngeldanträge oder Antrag auf Sozialwohnung)

Aufenthalt  (z.B. Kurzzeitpflege nach einem Sturz, Unterbringungsantrag)

Behörden und Ämter  (z.B. Anträge und  Bescheide des Jobcenters, Ausweiserneuerung)
 
Vermögenssorge  (z.B. Begleichen von Rechnungen)

Post  (Entgegennahme und Öffnen)

"Hilf mir, es selbst zu tun. Zeig mir, wie es geht.
Tu es nicht für mich, ich kann und will es allein tun.
Hab Geduld, meine Wege zu begreifen.
Sie sind vielleicht enger, vielleicht brauche ich mehr Zeit, weil ich mehrere Versuche machen will.“
Maria Montessori